In aller Kürze

Verfassungswidrige Zuständigkeitsübertragung auf das BFG durch Wien?

Mit Wirksamkeit per 31. 12. 2013 hat die Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien, der als Abgabenbehörde zweiter Instanz zuvor ua die Entscheidung über Berufungen in Angelegenheiten der Kommunalsteuer oblag, ihre Tätigkeit beendet. Laut einem Beschluss des BFG vom 26. 6. 2014, RN/7500001/2014, hat der Wiener Landesgesetzgeber die Ermächtigung des Art 131 Abs 5 B-VG zur Übertragung von Zuständigkeiten auf das Bundesfinanzgericht ab 1. 1. 2014 durch § 5 WAOR (siehe ARD 6382/7/2014) hinsichtlich der Parkometerabgabe jedoch möglichweise überschritten, weshalb es an den VfGH den Gesetzesprüfungsantrag stellt, den gesamten § 5 WAOR wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben. Sollte sich der VfGH den Bedenken des BFG anschließen, wäre bis zu einer Neuregelung das BFG auch nicht mehr für Wiener Kommunalsteuer-Streitfälle zuständig.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6411/2/2014

21.08.2014
Heft 6411/2014