Neue Vorschriften / Steuerrecht

Dienstwohnungen - neue Sachbezugswerte ab 2015

Die Erhöhung der Richtwerte für die Mietzinse ab 1. 4. 2014 durch BGBl II 2014/55 führt zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Lohnverrechnung ab 1. 1. 2015.

Im Bereich des Mietrechts werden die Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des Richtwertgesetzes (RichtWG) seit 2008 nur mehr jedes zweite Jahr an die Änderung des VPI angepasst; die Mietzinsrichtwerte gelten dabei jeweils von 1. April bis 31. März des zweitfolgenden Jahres.

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Artikel-Nr.
ARD 6427/24/2014

11.12.2014
Heft 6427/2014