Die Erhöhung der Richtwerte für die Mietzinse ab 1. 4. 2014 durch BGBl II 2014/55 führt zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Lohnverrechnung ab 1. 1. 2015.
Im Bereich des Mietrechts werden die Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des Richtwertgesetzes (RichtWG) seit 2008 nur mehr jedes zweite Jahr an die Änderung des VPI angepasst; die Mietzinsrichtwerte gelten dabei jeweils von 1. April bis 31. März des zweitfolgenden Jahres.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.