Aus den Behörden / Finanzministerium

AfA: Nutzungsdauer von Baugeräten

Die bisherige Vorgangsweise (Ansatz der eineinhalbfachen Nutzungsdauer laut Österreichischer Baugeräteliste [ÖBGL 2009] für die AfA) wird um ein Jahr verlängert.

Info des BMF 21. 11. 2014, BMF-010203/0369-VI/2014

Wird für ein Baugerät, das in der Österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL 2009) enthalten ist, die Nutzungsdauer entsprechend der dort für das Baugerät ausgewiesenen Nutzungsdauer festgelegt, gilt Folgendes:

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Artikel-Nr.
ARD 6427/26/2014

11.12.2014
Heft 6427/2014