Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das EStG 1988, das KStG 1988, das UmgrStG, das GebG 1957, das GlSpG, das VersStG 1953, das KfzStG 1992, die BAO, das AVOG 2010, das BFG, das FinStrG, die AbgEO, das TabStG 1995, das MinStG 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 - 2. AbgÄG 2014)
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