Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Angestellten in der Bauindustrie werden ebenso wie die Lehrlingsentschädigungen per 1. 5. 2015 um 2,0 % und ab 1. 5. 2016 um den durchschnittlichen VPI von März 2015 bis Februar 2016 plus 0,4 % erhöht. Für die Erhöhung der Ist-Gehälter wurde die traditionelle Parallelverschiebungsklausel vereinbart; diese besagt, dass Überzahlungen über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt betragsmäßig erhalten bleiben müssen. Alle anderen ziffernmäßig im KV enthaltenen Beträge (Schichtzulage, Erschwerniszulagen, Lenkstunde, Taggelder) wurden nicht angehoben. Auch beim Rahmenrecht gibt es keine Änderungen. ( Quelle: Fachverband der Bauindustrie, 10. 4. 2015)
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