Die bisherige Vorgangsweise (Ansatz der eineinhalbfachen Nutzungsdauer laut Österreichischer Baugeräteliste [ÖBGL 2009] für die AfA) wird verlängert; sie gilt nun auch für Anschaffungen in Wirtschaftsjahren, die vor dem 1. 1. 2017 beginnen.
Info des BMF 18. 12. 2015, BMF-010203/0407-VI/2015
Wird für ein Baugerät, das in der Österreichischen Baugeräteliste 2009 (ÖBGL 2009) enthalten ist, die Nutzungsdauer entsprechend der dort für das Baugerät ausgewiesenen Nutzungsdauer festgelegt, gilt Folgendes:
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