Der Ministerialentwurf 258/ME NR 25. GP, ARD 6522/12/2016, sieht ua die Ermöglichung der Haushaltsabfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) für das AMS vor. Durch die Regierungsvorlage 22. 11. 2016, 1344 BlgNR 25. GP, kam es zu keinen Änderungen; klargestellt wurde lediglich, dass das AMS bei der Haushaltsabfrage die Datensicherheit gewährleisten muss, dh insbesondere, dass Haushaltsabfragen nur von den mit der Vollziehung des AlVG im konkreten Fall befassten AMS-Mitarbeitern durchzuführen und ausnahmslos zu protokollieren sind.
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