Aufsätze

Zum Rekursrecht einzelner Gläubiger gegen die Ausscheidung von Vermögensgegenständen

Dr. Birgit Schneider

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 4/10m1

Nach der bisherigen Rsp haben einzelne Gläubiger keine Mitwirkungsbefugnisse im Verwertungsverfahren. Daraus ergibt sich im Schuldenregulierungsverfahren mit Eigenverwaltung ein erhebliches Rechtsschutzdefizit, da Entscheidungen vielfach nicht anfechtbar sind. Der OGH erwägt in der E 8 Ob 4/10m eine Lockerung dieser strengen Ansicht durch die Möglichkeit eines subsidiären Rekursrechts der Gläubiger. Gleichzeitig erteilt der OGH der bisher vertretenen Rückwirkung der Masseverwalterbestellung eine Absage.

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Artikel-Nr.
ZIK 2010/309

29.12.2010
Heft 6/2010
Autor/in
Birgit Schneider

Priv.-Doz. Dr. Birgit Blatt (vormals Schneider) ist Of Counsel in der Kanzlei ecolaw Rechtsanwälte und Lehrbeauftragte der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Vortragende insb zum Insolvenzrecht.