Mag. Reinhard Trinkl, LL.M. MBA ist Senior Legal Expert/Prokurist im Rechtsbüro der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG und seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen des Bankvertragsrechts tätig. Er kommentiert ua seit 2020 die §§ 31, 32 BWG zu den Spareinlagen im von Univ.-Prof. Dellinger herausgegebenen BWG-Kommentar, dessen 12. Ergänzungslieferung demnächst erscheint.