Judikatur im Fokus

"Phishing-Expeditions" bei Sparbüchern oder: Wie der OGH ein Einfallstor geöffnet hat

Reinhard Trinkl

Ein Beitrag aus Anlass von OGH 21. 11. 2023, 10 Ob 43/23f

Zur Geltendmachung des vertraglichen Auskunftsanspruches bei Kleinbetragssparbüchern bedarf es des Nachweises, dass die auskunftsbegehrende Partei einen Spareinlagenvertrag mit der Bank abgeschlossen hat und damit mit dieser in einer Geschäftsbeziehung stand. Entgegen der bisherigen Rsp ist nicht (mehr) zwingend die Vorlage des Sparbuches bzw eines Kraftloserklärungsbeschlusses erforderlich. Allerdings macht der OGH eine wesentliche Einschränkung: Aufgrund der Möglichkeit der Übertragung des Sparbuches finden Auskünfte für einen nach der Eröffnung liegenden Zeitraum keine Grundlage in der Geschäftsbeziehung zum ursprünglich identifizierten Kunden. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Implikationen auf das Kraftloserklärungsverfahren auseinander.

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/72

29.04.2024
Heft 4/2024
Autor/in
Reinhard Trinkl

Mag. Reinhard Trinkl, LL.M. MBA ist Senior Legal Expert/Prokurist im Rechtsbüro der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG und seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen des Bankvertragsrechts tätig. Er kommentiert ua seit 2020 die §§ 31, 32 BWG zu den Spareinlagen im von Univ.-Prof. Dellinger herausgegebenen BWG-Kommentar, dessen 12. Ergänzungslieferung demnächst erscheint.