Ein Beitrag aus Anlass von OGH 21. 11. 2023, 10 Ob 43/23f
Zur Geltendmachung des vertraglichen Auskunftsanspruches bei Kleinbetragssparbüchern bedarf es des Nachweises, dass die auskunftsbegehrende Partei einen Spareinlagenvertrag mit der Bank abgeschlossen hat und damit mit dieser in einer Geschäftsbeziehung stand. Entgegen der bisherigen Rsp ist nicht (mehr) zwingend die Vorlage des Sparbuches bzw eines Kraftloserklärungsbeschlusses erforderlich. Allerdings macht der OGH eine wesentliche Einschränkung: Aufgrund der Möglichkeit der Übertragung des Sparbuches finden Auskünfte für einen nach der Eröffnung liegenden Zeitraum keine Grundlage in der Geschäftsbeziehung zum ursprünglich identifizierten Kunden. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Implikationen auf das Kraftloserklärungsverfahren auseinander.
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