Steuerrecht aktuell

AbgÄG 2014: Steuerliche Behandlung langfristiger Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen

Stefan Weinhandl, MSc

Die Diskontierung von Rückstellungen kann tagegenau erfolgen

Mit dem AbgÄG 2014 wurde § 9 Abs 5 EStG grundlegend überarbeitet. Langfristige Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen sind zukünftig ihrer Laufzeit entsprechend mit einem einheitlichen Zinssatz von 3,5 % abzuzinsen. Um die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse bestmöglich abzubilden, kann die Diskontierung dabei auch tagegenau vorgenommen werden. Bei Rückstellungen, die für Verpflichtungen mit uneinheitlichen Laufzeiten gebildet werden, erfolgt die Abzinsung differenziert nach der jeweils erwarteten Fristigkeit.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/311

02.05.2014
Heft 9/2014
Autor/in
Stefan Weinhandl

Dr. Stefan Weinhandl, MSc (WU) ist Steuerberater bei der Mag. Dr. Walter St. Weinhandl & Engelbert Katt WT KG in Wien sowie Universitätsassistent am Institut für Revisions-, Treuhand und Rechnungswesen (Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre) der WU.