Wirtschaftsrecht

Abschied von der „stillen Zession“?

Gert Iro

Im Wirtschaftsleben kommt es häufig zu Forderungsabtretungen, von denen der Drittschuldner keine Kenntnis erlangen soll. Die Gründe dafür können vielfältig sein; oft ist es die Furcht des Zedenten, die Geschäftspartner könnten an seiner Liquidität zweifeln. Um nach außen den Anschein aufrecht zu erhalten, es habe sich an der Rechtszuständigkeit nichts geändert, vereinbaren Zedent und Zessionar zumeist, daß jener weiterhin als Gläubiger auftreten und insbesondere auch die Forderung im eigenen Namen geltend machen soll. Eine derartige Ausgestaltung der Zession wird von manchen als „stille Zession“ bezeichnet (andere wieder verstehen unter diesem Begriff eine Abtretung ohne Verständigung des debitor cessus).

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 375

01.10.1995
Heft 10/1995
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.