Artikelrundschau / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG

Adoptionsgebühr ohne Rechtfertigung?

(Varro, RdW 2012/532, S. 497)

Die Rechtfertigung für die Adoptionsgebühr habe nach alter Rechtslage in der Erlangung eines Steuervorteils bestanden, weil Fremde dadurch in der Erbschafts- und Schenkungssteuer von der Steuerklasse V (14 bis 60 %) in die Steuerklasse I (2 bis 15 %) wechseln konnten. Seit dem Auslaufen des ErbStG erscheine diese Rechtfertigung problematisch.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/895

10.10.2012
Heft 19/2012
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.