Judikatur / OGH / Versicherungsrecht

Aktuelle versicherungsrechtliche Entscheidungen des OGH

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

Zwischen den Parteien besteht ein Leitungswasserschaden-Versicherungsvertrag. Zugrunde liegen die Allgemeinen Z***** Bedingungen für die Sach-Versicherung (ABS 1995), deren Art 3 "Sicherheitsvorschriften" auszugsweise lautet:

"(1) Verletzt der Versicherungsnehmer gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder duldet er ihre Verletzung, kann der Versicherer innerhalb eines Monats ... kündigen. ...

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/206

29.10.2014
Heft 7/2014
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.