In aller Kürze

Auflösungsabgabe 2016

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit BGBl II 2015/418 wurde die Höhe der Auflösungsabgabe gemäß § 2b AMPFG für das Jahr 2016 wie erwartet mit € 121,- festgesetzt (bisher: € 118,-).

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Artikel-Nr.
ARD 6480/3/2016

08.01.2016
Heft 6480/2016