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Automatische Tarifanpassung im EStG zur Inflationsabgeltung für 2024

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Trotz hoher Inflation gilt es, die Kaufkraft zu erhalten. Die wichtigste strukturelle Maßnahme dazu war die Abschaffung der kalten Progression. Dadurch wurde die schleichende Steuererhöhung beendet. Bis 2022 waren Steuerzahler:innen ab einem Einkommen von 11.000 € steuerpflichtig. Heuer liegt diese Grenze durch die Reform bei 11.693 €; im kommenden Jahr ist erst ein Einkommen ab 12.465 steuerpflichtig.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/458

11.09.2023
Heft 17/2023