Steuerrecht

Berufungserledigungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz

Christoph Ritz

Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) enthält ua die im Folgenden dargestellten Änderungen der Berufungserledigungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz betreffenden§§ 288und289 BAO.

Auf § 289 Abs 1 BAO (Aufhebung unter Zurückverweisung) oder § 289 Abs 2 BAO (Berufungentscheidung) gestützte Berufungserledigungen sind nur zulässig, wenn die Berufung

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2002/526

15.09.2002
Heft 9/2002
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).