In aller Kürze

BMF klärt weitere Zweifelsfragen zur neuen Quotenregelung

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023, BGBl I 2023/110, ARD 6859/11/2023, wurde mit Wirksamkeit ab 2024 die automationsunterstützte Quotenregelung in § 134a BAO gesetzlich verankert. Damit können nunmehr Abgabenerklärungen iSd § 134 BAO eines von einem berufsmäßigen Parteienvertreter (oder von einem berechtigten Revisionsverband) vertretenen Abgabepflichtigen bis längstens 31. 3. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres eingereicht werden, wenn der Vertreter die betroffene Steuernummer für diesen Veranlagungszeitraum bis zum 30. 6. des auf diesen Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres elektronisch im Verfahren FinanzOnline zur Quotenregelung angemeldet hat. In einer ergänzenden Anfragebeantwortung vom 3. 5. 2024 (zur ersten Anfragebeantwortung siehe ARD 6890/2/2024) hat das BMF nun zu drei weiteren Fragen iZm der neuen Quotenregelung (betreffend Pflichtveranlagungen von Expatriates, Beilagen zu Abgabenerklärungen, "andere Vertreter" iSd § 2 Abs 3 Z 1 QuRV und Vertreterwechsel) Stellung genommen: https://tinyurl.com/BMF-Quotenregelung

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Artikel-Nr.
ARD 6899/2/2024

15.05.2024
Heft 6899/2024