Artikelrundschau / Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht

Computer: Keine außergewöhnliche Belastung für "normale Gebrauchsgegenstände"?

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: Juni 2009

(Doralt, RdW 2009/396, S. 431)

Der UFS Linz hat den Computer für ein schwerstbehindertes Kind als außergewöhnliche Belastung (agB) nicht anerkannt, weil es sich dabei um einen "normalen Gebrauchsgegenstand" handelt. Die Begründung steht laut Doralt mit den Grundprinzipien der agB in Widerspruch. Auch der UFS Wien habe in einem vergleichbaren Fall gegenteilig entschieden und die agB anerkannt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/786

03.08.2009
Heft 15-16/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.