Für Unternehmer stellt sich aktuell die Frage, ob sie die Pflicht zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens trifft, wenn sie aufgrund der Coronaviruspandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Darüber hinaus sind bereits Anträge von Schuldnern und Gläubigern anhängig, sodass zu erörtern ist, wie mit diesen Anträgen zu verfahren ist.
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