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Das Europäische System der Finanzaufsicht nach der Reform

Mona Philomena Ladler

Im Dezember 2019 wurde die Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht abgeschlossen. Damit geht keine Neuordnung der institutionellen Struktur der Finanzaufsicht in der EU einher. Bestehende Kompetenzen der ESA werden präzisiert und erweitert. Zudem wird die interne Governance der ESA und des ESRB geändert. Damit werden aber nicht alle Strukturprobleme der Finanzaufsicht in der EU behoben.

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/72

29.04.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Mona Philomena Ladler

Priv.-Doz. Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk., ist Expertin für Finanzmarktrecht bei der Vereinigung der österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG).

Publikationen (Auswahl):
ESA-Leitlinien und Vorstandshaftung, ÖBA 2020, 697; Das Europäische System der Finanzaufsicht nach der Reform, ZFR 2020/72; Art 17 MAR (Ad hoc-Publizität) in Gruber (Hrsg), BörseG II/MAR (2020); Claw-back Klauseln in Vorstandsverträgen, wbl 2018, 533; Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU (2014); Finanzmarktregulierung in der Krise oder die Krise der Finanzmarktregulierung? Kritische Anmerkungen zur Übertragung der Banken- und Finanzaufsicht auf die EZB, GPR 2013, 328.