Das Hochrechnungsverfahren „als ‚Mittelding‘ zwischen der völligen Steuerfreiheit vor allem des Arbeitslosengeldes, die allgemein als unbefriedigend empfunden wurde, und der politisch nicht gewünschten vollen Einbindung in die Steuerpflicht“1)) vermag insbesondere im Licht der geänderten Rahmenbedingungen nicht zu überzeugen und sollte überdacht werden.
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