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Der Geldwäschereibeauftragte

MMag. Dr. Michael Pucher, LL.M. (Harvard)

Im Zuge eines Transparenzpakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurden durch BGBl I 2010/37 Neuerungen von BWG und VAG beschlossen.1 Die FMA hat im April 2012 ein Rundschreiben zum Geldwäschereibeauftragten (kurz: GWB)2 veröffentlicht. Das Rundschreiben soll eine Hilfestellung zur Entsprechung gesetzlicher Anforderung für dem BWG und dem VAG unterliegende Unternehmen bieten, indem es die Rechtsansicht der FMA wiedergibt, ohne dabei die rechtlichen Grundlagen zu berühren. Dieser Beitrag bringt Ergänzungen und Klarstellungen. Außerdem wird auf Unternehmen eingegangen, die nicht auf das Rundschreiben der FMA zurückgreifen können.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/36

04.04.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Michael Pucher

MMag. Dr. Michael Pucher, LL.M. (Harvard) ist Jurist bei der VIENNA INSURANCE GROUP AG. Davor war er Rechtsanwaltsanwärter bei der Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH und Universitätsassistent post doc an der Wirtschaftsuniversität Wien. Schwerpunktmäßig setzt er sich mit Unternehmensrecht, insb Gesellschaftsrecht und Rechnungslegung sowie wirtschaftsnahen Bereichen des Zivilrechts auseinander. Er hat zu diesen Themen zahlreiche Fachpublikationen verfasst.