Rechtsinformation

Die RIS:App als Beispiel für eine Open Government Data-Anwendung

Mag. Dr. iur. Clemens Wass, MBL, MBA / Dipl.-Ing. Mag. Günther Tschabuschnig

Die RIS:App ermöglicht den mobilen Zugriff auf das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Nutzer können Inhalte des RIS mit Smartphones und Tablet-PCs einfach und unkompliziert abrufen und lokal abspeichern. Entstehen konnte diese juristische App dadurch, dass der Bund Datenmaterial als "Open Government Data" (OGD) freigegeben hat. Dadurch kann jedermann auf diesen Datenpool zugreifen und eigene Applikationen erstellen. Der Trend zur Offenlegung von OGD ist weltweit zu beobachten und wird immer stärker forciert, um neue nützliche Anwendungen entstehen zu lassen. Österreich ist bei dieser Entwicklung vorn dabei und sichert so seine Position als der europaweit führende Staat im Bereich von e-Government.

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/90

25.10.2012
Heft 5/2012
Autor/in
Clemens Wass

Mag. Dr. iur. Clemens Wass, MBL, MBA ist Geschäftsführer der BY WASS GmbH und Initiator des EU-Projektes openlaws.eu, das von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Justiz) kofinanziert wird.

Günther Tschabuschnig

Dipl.-Ing. Mag. Günther Tschabuschnig arbeitet im Bundeskanzleramt und betreut dort das Thema EGovernment. Er engagiert sich für Innovationen und Kooperationen im Verwaltungsbereich mit Wissenschaft und Wirtschaft. Neben seiner Tätigkeit im Bundeskanzleramt ist Hr Tschabuschnig im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung tätig und behandelt dort verwaltungstechnische Fragen, wie Open Government, elektronische Identität oder die Rechtsinformatik.