Steuerrecht

Die Sperrwirkung bei der Selbstanzeige

RA / StB Dr. Gerald Toifl

Nach§ 29 Abs 1 FinStrGwird ein Finanzstraftäter insoweit straffrei, als er seine Verfehlung der zuständigen Behörde darlegt (Selbstanzeige). Nach§ 29 Abs 3 FinStrGist eine Selbstanzeige jedoch in den drei dort geregelten Fällen ausgeschlossen (sog Sperrwirkung). Das Vorliegen der und das Verhältnis zwischen diesen Fällen der Sperrwirkung ist in der Praxis noch nicht hinreichend geklärt.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/588

15.10.2004
Heft 10/2004
Autor/in
Gerald Toifl

Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl; Rechtsanwalt und Steuerberater, Partner bei Leitner + Leitner Wien/Linz/Salzburg, lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.