Die steuerliche Behandlung von Katastrophenschäden

MMag. Peter Pülzl Mag. Dr. Alois Pircher Innsbruck

Katastrophenschäden kommen als Betriebsausgaben, als Werbungskosten und darüber hinaus als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Vermögensverluste sind zwar als außergewöhnliche Belastung nach dem Gesetzeswortlaut nicht berücksichtigungsfähig, doch wäre das Gesetz im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Regelung anzupassen.

Im Fall der betrieblichen (beruflichen) Nutzung eines Wirtschaftsgutes führt die Beschädigung oder der Untergang infolge höherer Gewalt grundsätzlich zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten1). Die Zugehörigkeit des Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen ist bloß ein Indiz für die betriebliche Veranlassung2). Erforderlich ist vielmehr, dass eine private (Mit)veranlassung nicht vorliegt3).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1999, 474

15.09.1999
Heft 18/1999
Autor/in
Peter Pülzl

Prof. Dr. MMag. Peter Pülzl, LL.M. ist Steuerberater; Forschungs- und Lehrtätigkeit am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck; Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW und der Kommission für Tiroler Steuerfragen; Prüfungskommissär der KSW; Fachautor und Fachvortragender. 

Alois Pircher

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alois Pircher ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und lehrt an den Universitäten in Innsbruck und Salzburg sowie an der Management-School Salzburg. Er ist Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für Tirol und Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht.