Wirtschaftsrecht

Die Verletzung von Offenlegungspflichten als Wettbewerbsverstoß

Dr. Roman Heidinger, M.A.

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass die Nichtvorlage von Jahresabschlüssen beim Firmenbuchgericht einen Wettbewerbsverstoß gem § 1 UWG darstellt. Durch die in der EO vorgesehenen Beugemittel drohen säumigen Unternehmern somit noch drastischere Sanktionen als die in § 283 UGB vorgesehenen Zwangsstrafen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Praxis.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/488

17.08.2009
Heft 8/2009
Autor/in
Roman Heidinger

Dr. Roman Heidinger, M.A., ist als Rechtsanwalt bei CERHA HEMPEL in Wien in den Bereichen IP/IT tätig. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der Georg-August-Universität Göttingen und Obmann-Stv des Forschungsvereins Infolaw, der ua den Österreichischen IT-Rechtstag veranstaltet.