Kritische Anmerkungen zu EuGH C-352/20, HOLD 1
Der EuGH bezieht Dividenden aus einer
unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft/dem AIFM in
die Vergütungspolitik ein. Wie genauere Überlegungen zeigen, ist die Entscheidung
restriktiv zu betrachten.
Der EuGH hatte sich in einem ungarischen
Vorabentscheidungsersuchen mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und unter welchen
Voraussetzungen Dividenden aus Mitarbeiteraktien in die Vergütungspolitik von
Verwaltungsgesellschaften/AIFM einzubeziehen sind. Der EuGH hat dies unter folgenden
Voraussetzungen bejaht:
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Artikel-Nr.
ZFR 2022/229
28.10.2022
Heft 10/2022
Autor/in
Foto: privat
Priv.-Doz. Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk., ist Expertin für Finanzmarktrecht bei der Vereinigung der österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG).
Publikationen (Auswahl):
ESA-Leitlinien und Vorstandshaftung, ÖBA 2020, 697; Das Europäische System der Finanzaufsicht nach der Reform, ZFR 2020/72; Art 17 MAR (Ad hoc-Publizität) in Gruber (Hrsg), BörseG II/MAR (2020); Claw-back Klauseln in Vorstandsverträgen, wbl 2018, 533; Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU (2014); Finanzmarktregulierung in der Krise oder die Krise der Finanzmarktregulierung? Kritische Anmerkungen zur Übertragung der Banken- und Finanzaufsicht auf die EZB, GPR 2013, 328.