Wirtschaftsrecht

Dritthaftung gegenüber Anlegern nur für Emissionsratings

Dr. Andreas Baumgartner, LL.M. (Harvard)

Besprechung von OLG Düsseldorf I-6 U 50/17

Das OLG Düsseldorf1 hat sich als erstes Oberlandesgericht mit der außervertraglichen Haftung von Ratingagenturen gegenüber Anlegern, der sogenannten Dritthaftung,2 auch nach der einschlägigen "supranationalen" Grundlage (Art 35a EU-RatingVO)3 beschäftigt.4 Es beschränkt Anlegeransprüche gemäß dieser Norm auf Emissionsratings5 (unten 2.) und verneint außerdem die "quasi-vertragliche" Dritthaftung für Emittentenratings nach deutschem Zivilrecht (unten 3.). Auch für das österreichische Recht hat das größtenteils überzeugende Urteil mE richtungsweisende Bedeutung.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/224

21.05.2019
Heft 5/2019
Autor/in
Andreas Baumgartner

Dr. Andreas Baumgartner, LL.M. (Harvard), ist Habilitationsantragsteller und Lehrbeauftragter am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Er hält laufend Fachvorträge und ist Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Wirtschaftsprivatrechts.