Wirtschaftsrecht

„Echte“ und „unechte“ Widersprüche in AGB

Gert M. Iro

Verspricht ein Unternehmer in seinen AGB einerseits die Einhaltung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und schließt er andererseits jegliche Haftung aus, so ist das nach Ansicht des OGH (20. 7. 1989, 7 Ob 586/89 ) kein „echter Widerspruch“. Vielmehr handle es sich bei der Freizeichnungsklausel um eine „selbständig zu beurteilende Vertragsbestimmung“.

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 41

01.02.1990
Heft 2/1990
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.