Wirtschaftsrecht

Eigenkapitalersatzrecht bei der GmbH & Co KG

ao.Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann

Die Regelung des § 11 EKEG, die den Kredit eines Kommanditisten an die Komplementär-Gesellschaft einem Kredit an die Personengesellschaft gleichstellt, wirft mehrere Zweifelsfragen auf.

Der nachfolgende Beitrag geht der in der bisherigen Literatur unterschiedlich beantworteten Frage nach, ob für die Umqualifizierung auch das Vorliegen einer Krise bei der Komplementar-Gesellschaft genügt, und weiters, ob es in jedem Fall - also etwa auch, wenn die Beteiligung an der KG nur einen von mehreren Gesellschaftszwecken darstellt - zu einer Rückzahlungssperre kommt.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/354

15.06.2005
Heft 6/2005
Autor/in
Eveline Artmann

Univ.-Prof. Mag. Dr. Eveline Artmann lehrt am Institut für Unternehmensrecht der Universität Linz. Sie ist Autorin zahlreicher Fachartikel v.a. im Bereich des Gesellschafts- und Wettbewerbsrechts; aktuell Kommentierung der GesbR-Regelungen in Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hrsg), Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar.