Steuerrecht

Entscheidungspflicht, Devolutionsantrag

Christoph Ritz

Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) bringt Neuerungen auch im Bereich der Entscheidungspflicht und des Verfahrens über Devolutionsanträge. Diese Bereiche werden im Folgenden behandelt.

Die Abgabenbehörden sind verpflichtet, über Anbringen (§ 85) der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden (§ 311 Abs 1 BAO idF AbgRmRefG).

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Artikel-Nr.
RdW 2002/583

15.10.2002
Heft 10/2002
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).