Der EuGH hat sich mit Urteil vom 13. 4. 2000 eingehend mit den Fragen zur Auslegung der Amtshilfe-RL befasst. Die Auswirkungen auf die österreichische Verwaltungspraxis in Verbindung mit der Erteilung von Spontaninformationen an ausländische Finanzverwaltungen sollen in folgendem Beitrag dargestellt werden.
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