Wirtschaftsrecht

Erwerbsfreiheit für Berufsspieler!

Gert Iro

Spielcasinos dürfen Interessenten nach Ansicht des OGH nicht willkürlich vom Besuch der Spielbank ausschließen. Der dennoch abgewiesene Spieler hat Anspruch auf Ersatz der dadurch entstehenden Vermögensschäden.

Der Kl, ein britischer Staatsbürger, der den Großteil seines Einkommens aus dem Glücksspiel (Black Jack) bezog, wurde von der Casino Austria AG - der Bekl - mit der Begründung gesperrt, dass seine Spielweise die Chancen der Mitspieler beeinträchtige. Er bediente sich nämlich der Methode des „Counten“, bei dem sich der Spieler ohne technische Hilfsmittel oder Notizen, sondern nur mit Hilfe des Gedächtnisses die Werte der ausgespielten Karten merkt und daraus die Höhe des Einsatzes bei der nächsten Runde ableitet. Warum dadurch die Chancen der Mitspieler gemindert werden, wurde von seiten der Bekl weder gegenüber dem Kl noch im Verfahren nachvollziehbar begründet.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 592

15.10.1998
Heft 10/1998
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.