Beiträge

Europarechtskonforme Interpretation ohne europarechtliche Notwendigkeit?

Ulrich E. Palma

Kritische Überlegungen zur Umsetzung von Rust-Hackner durch die bisherige Rechtsprechung des OGH

Wurde ein VN vom VR über sein gem § 165a VersVG aF bestehendes Rücktrittsrecht nicht oder fehlerhaft belehrt, so kann dies dazu führen, dass ein VN auch noch Jahre nach Vertragsabschluss von seinem Lebensversicherungsvertrag zurücktreten kann (sog "ewiges" bzw "prolongiertes" Rücktrittsrecht). Zur Begründung für das prolongierte Rücktrittsrecht und dessen Rechtsfolgen rekurriert der OGH oftmals auf das Europarecht. Der Frage, ob das Europarecht in der jeweiligen Fallkonstellation überhaupt entsprechendes erfordert, wird aber vom OGH zum Teil zu wenig Beachtung geschenkt.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZFR 2020/195

25.09.2020
Heft 9/2020
Autor/in
Ulrich Palma

Dr. Ulrich E. Palma ist Universitätsassistent am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg. Er hält dort Lehrveranstaltungen zum Zivil- und Unternehmensrecht und verfasste zahlreiche Publikationen in den genannten Rechtsgebieten.