Gesetzgebung

Existenzminimum im Jahr 2012

Da für das Jahr 2012 nach derzeitigem Stand keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant ist, erhöht sich dieser Richtsatz im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik (BGBl II 2011/357 und II 2011/398) auf 814,82 €. Im Jahr 2012 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums voraussichtlich die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte (zur Berechnung des Existenzminimums siehe Zak 2006/734, 431).

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Artikel-Nr.
Zak 2011/811

13.12.2011
Heft 22/2011