Steuerrecht

Gruppenbesteuerung - Deckelung ausländischer Verluste nach dem Stabilitätsgesetz 2012

MMag. Dr. Verena Hörtnagl-Seidner

Wie sind endgültige (finale) Verluste im Licht des § 9 Abs 6 KStG idF StabG unionsrechtskonform zu behandeln?

§ 9 Abs 6 Z 6 KStG idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 beschränkt die Verrechnung ausländischer Verluste. Die neu eingeführte Deckelung der ausländischen Verluste soll eine doppelte Verlustverwertung im In- und Ausland verhindern. Die Autorin untersucht die Unionsrechtskonformität des geänderten § 9 Abs 6 Z 6 KStG insbesondere bei Vorliegen endgültiger ausländischer Verluste.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/598

17.09.2012
Heft 9/2012
Autor/in
Verena Hörtnagl-Seidner

Assoz.-Prof.in MMag.a Dr.in Verena Hörtnagl-Seidner ist Steuerberaterin und assoziierte Professorin am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck.