Arbeitsrecht

GSVG: Beitragsgrundlage und Wartetastenverlust

Peter Pülzl

Im Steuerrecht werden Maßnahmen zur Verlustausgleichs- bzw Verlustvortragsbeschränkung zunehmend über sog Verlustklauseln umgesetzt. Dabei handelt es sich um eine spezielle Verrechnungstechnik, die bestimmte negative Einkunftsteile in der Weise vom regulären Verlustausgleich/Verlustvortrag ausschließt, als diese mit positiven Ergebnissen aus demselben Betrieb/derselben Betätigung frühestmöglich zu verrechnen sind. Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie sich diese steuerlichen Wartetastenverluste auf die Beitragsgrundlage in der gewerblichen Sozialversicherung auswirken.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/665

15.12.2002
Heft 12/2002
Autor/in
Peter Pülzl

Prof. Dr. MMag. Peter Pülzl, LL.M. ist Steuerberater; Forschungs- und Lehrtätigkeit am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck; Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW und der Kommission für Tiroler Steuerfragen; Prüfungskommissär der KSW; Fachautor und Fachvortragender.