Nach § 248 BAO kann der Haftungspflichtige nicht nur den Haftungsbescheid, sondern auch den Bescheid über den Abgabenanspruch (insb Abgabenbescheid) mit Berufung anfechten. Wurde kein Abgabenbescheid erlassen, so ist nach jüngster Rechtsprechung der Abgabenanspruch in der Berufung gegen den Haftungsbescheid anfechtbar (weil über den Abgabenanspruch als Vorfrage im Haftungsverfahren zu entscheiden ist).
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Artikel-Nr.
RdW 1997, 302
15.05.1997
Heft 5/1997
Autor/in
Foto: Privat
Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).
Publikationen:
Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).