Wirtschaftsrecht

HaRÄG: Gutgläubiger Pfandrechtserwerb vom Unternehmer?

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro

Die hL hat bisher einen gutgläubigen Pfandrechtserwerb an dem Eigentümer abhanden gekommener Sachen nach § 456 ABGB auch dann verneint, wenn der Pfandbesteller ein „zu diesem Verkehr befugter Gewerbsmann“ ist. Diese - schon nach der bisherigen Rechtslage unzutreffende - Ansicht kann jedoch in Anbetracht der Änderungen der §§ 367, 456 ABGB durch das HaRÄG für die Verpfändung durch einen Unternehmer wohl nicht mehr aufrechterhalten werden.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2006/680

15.12.2006
Heft 12/2006
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.