Durch das HaRÄG werden Regelungen über den lastenfreien Erwerb und den
Erwerb eines besseren Pfandranges an beweglichen Sachen kraft guten Glaubens
in das ABGB eingefügt (§§ 367 Abs 2, 456 Abs 2). Diese sind jedoch in zentralen
Punkten missglückt und widersprechen bisher anerkannten Grundsätzen über
den gutgläubigen lastenfreien Erwerb.
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Artikel-Nr.
RdW 2006/632
15.11.2006
Heft 11/2006
Autor/in
![Gert Iro Gert Iro](/image/author?id=504)
Foto: Privat
Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.
Publikationen:
Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.