Steuerrecht aktuell

Hinzurechnungsbesteuerung: Die Einbeziehung ausländischer Betriebsstätten gem § 10a Abs 6 Z 2 KStG

RA MMag. Dr. Lars Gläser

Im Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung werden Passiveinkünfte beherrschter ausländischer Körperschaften direkt - also unabhängig von einer Ausschüttung der Gewinne - der inländischen beherrschenden Körperschaft hinzugerechnet und im Inland der Besteuerung unterworfen. Gem § 10a Abs 6 Z 2 KStG sind die Vorschriften über die Hinzurechnung von Passiveinkünften sowie die Vermeidung der Doppelbesteuerung sinngemäß auch auf ausländische Betriebsstätten anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen eine Befreiung der Gewinne im Inland vorsieht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/521

24.08.2020
Heft 15-16/2020
Autor/in
Lars Gläser

MMag. Dr. Lars Gläser ist Rechtsanwalt in Wien und Gründer der international tätigen Rechtsanwaltskanzlei GLAESER LAW mit Spezialisierung im Bereich des österreichischen und internationalen Steuerrechts einschließlich Steuerverfahrensrecht und internationaler Streitbeilegung (www.glaeser.law).