Aktuelles / Bankenaufsicht

Information der BaFin zur Kontrolle der Mitglieder von Aufsichtsorganen

Bearbeiter: RA Dr. Thomas Ruhm, LL.M.

Am 3. 12. 2012 hat die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs-/Aufsichtsorganen gemäß Kreditwesengesetz (KWG) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) publiziert.

Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen in deutschen Finanz- und Versicherungsunternehmen müssen gem § 36 Abs 3 KWG iVm § 7a Abs 4 VAG sachkundig und zuverlässig sein. Sie müssen die vom Unternehmen getätigten Geschäfte verstehen, deren Risiken beurteilen und auch Änderungen der Geschäftsführung durchsetzen können.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/57

04.04.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Thomas Ruhm

Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.

Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.