Arbeitsrecht

Ist der Umfang der Kollektivvertragsfähigkeit statisch zu beurteilen?

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier

Anmerkung zu OGH 9 ObA 114/06i-51)

In dem hier kurz wiedergegebenen und glossierten Beschluss hält der OGH an seiner Judikatur zum Umfang der Kollektivvertragsfähigkeit fest. Danach ist dieser statisch zu beurteilen. Die gegenteilige Ansicht von Friedrich wird vom Gerichtshof abgelehnt.

Der Antragsteller (ÖGB) begehrte im vorliegenden Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG die Feststellung „dass der Kollektivvertrag (KollV) für die Dienstnehmer (DN) der Privatkrankenanstalten Österreichs vom 10. 1. 2006 lediglich auf die in § 1 des KollV bezeichneten DN Anwendung findet, die bei Mitgliedern des Antragsgegners (Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs) beschäftigt sind, die Einrichtungen betreiben, auf welche die Voraussetzungen des § 1 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (BGBl 1/1957) zutreffen“.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/579

17.09.2007
Heft 9/2007
Autor/in
Ulrich Runggaldier

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier war Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Schwerpunkte: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht; Kollektives Arbeitsrecht; Recht der betrieblichen Altersversorgung; Sozialversicherungsrecht.