Arbeitsrecht

Keine Erweiterung von Mitwirkungsrechten des Betriebsrats durch Kollektivvertrag?

Von Univ.-Prof. / Ulrich Runggaldier

Der OGH vertritt die Ansicht, jegliche kollektivvertragliche Erweiterung von Mitwirkungsrechten des Betriebsrats sei unzulässig. Diese Ansicht überzeugt nicht. Zumindest Kollektivvertragsklauseln, wonach Arbeitgeber-Kündigungen nur bei entsprechender Zustimmung des Betriebsrates zulässig sein sollen, sind als unbedenklich anzusehen.

Die Frage, ob bzw inwieweit durch Kollektivvertrag (KollV) Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erweitert werden können, ist noch nicht endgültig geklärt1).

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 77

15.02.1997
Heft 2/1997
Autor/in
Ulrich Runggaldier

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier war Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Schwerpunkte: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht; Kollektives Arbeitsrecht; Recht der betrieblichen Altersversorgung; Sozialversicherungsrecht.