Thema / Personalverrechnung

Kollektivvertragliche Erhöhungen - welche Grundsätze gilt es zu beachten?

Renate Gruber

Viele Kollektivverträge werden von den KV-Partnern mit Wirkung ab 1. Jänner eines Jahres in einer neuen Fassung abgeschlossen. Nachstehender Artikel beschäftigt sich mit den Änderungen in Bezug auf die kollektivvertraglichen Mindestentgelte und den von den KV-Partnern vereinbarten Erhöhungen und soll einen Kurzüberblick zu den wichtigsten Regelungen der verschiedenen Arten der kollektivvertraglichen Erhöhungen geben.

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Artikel-Nr.
ARD 6429/6/2014

31.12.2014
Heft 6429/2014
Autor/in
Renate Gruber

Renate Gruber ist Personalverrechnungsleiterin in einer Steuerberatungskanzlei; darüber hinaus ist sie als selbständige Bilanzbuchhalterin tätig, FH-Lektorin, langjährige Seminarvortragende, Prüferin bei einem Personalverrechnungslehrgang und Fachautorin.