(Stefaner, SWI 8/2012, S. 370)
Sind die Früchte aus der Hingabe von Kapital, das aus österreichischer steuerlicher Sicht als Eigenkapital zu qualifizieren ist, im Ausland abzugsfähig, wird in Österreich die Befreiung verweigert. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Konsequenzen und den Effekt der Anwendung von § 10 Abs 7 KStG.
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