RdW Wirtschaftsrecht

Leistungsvermehrung und Rechtsverkürzung gem § 50 Abs 4 GmbHG - zugleich eine Besprechung von OGH 6 Ob 39/21k und 6 Ob 38/21p

Univ.-Ass. Dr. Andreas Baumgartner, LL.M. (Harvard) / Dr. Thomas Mollnhuber, MSc MIM (CEMS) / Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. (Cornell)

Gem § 50 Abs 4 GmbHG kann "[e]ine Vermehrung der den Gesellschaftern nach dem Vertrage obliegenden Leistungen" (Variante 1) oder "eine Verkürzung der einzelnen Gesellschaftern durch den Vertrag eingeräumten Rechte" (Variante 2) nur mit Zustimmung aller Betroffenen beschlossen werden. Umstritten sind die Rechtsfolgen einer Missachtung: In Bezug auf nachträgliche Beitragserhöhungen (Variante 1) dürfte die jüngere Judikatur (6 Ob 47/11x, 6 Ob 35/14m und 6 Ob 194/17y) von schwebender Unwirksamkeit ausgehen. Hingegen sind nach der erst kürzlich bestätigten Rechtsprechung Beschlüsse anfechtbar, die ohne Zustimmung des Berechtigten in "unentziehbare" Mitgliedsrechte eingreifen (Variante 2), etwa einen entsandten Geschäftsführer ohne Zustimmung des Entsendungsberechtigten abberufen (6 Ob 39/21k und 6 Ob 38/21p RdW 2021/377). Die österreichische hL plädiert - übereinstimmend mit der deutschen hA - in beiden Fällen für schwebende Unwirksamkeit bis zur Zustimmung der Betroffenen.

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Artikel-Nr.
RdW_digitalOnly 2021/37

12.07.2021
Heft 28/2021
Autor/in
Andreas Baumgartner

Dr. Andreas Baumgartner, LL.M. (Harvard), ist Habilitationsantragsteller und Lehrbeauftragter am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Er hält laufend Fachvorträge und ist Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Wirtschaftsprivatrechts.

Thomas Mollnhuber

Dr. Thomas Mollnhuber ist Associate im Global Transactions Team von Freshfields Bruckhaus Deringer am Standort Wien. Er berät insbesondere in Fragen des Gesellschaftsrechts mit Fokus auf öffentliche und private M&A Transaktionen sowie gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen.

Ulrich Torggler

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler lehrt am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und ist Autor zahlreicher unternehmens- und gesellschaftsrechtlicher Publikationen sowie Mitherausgeber der RdW.