Aus den Behörden / Finanzministerium

(Lohn-)steuerliche Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

Info des BMF vom 9. 4. 2020, 2020-0.225.082

Information des BMF zur steuerlichen Behandlung der Kurzarbeitsbeihilfe und der Kurzarbeitsunterstützung

Durch die gegenwärtige Situation der "Corona-Krise" gewinnt das Thema Kurzarbeit immer mehr an Bedeutung. Mit der COVID-19-Kurzarbeit wurde eine für die aktuelle Situation angepasste Form der Kurzarbeit eingeführt. Daher ist es auch wichtig zu beurteilen, wie sich die Kurzarbeit in steuerlicher Hinsicht auswirkt. Begrifflich ist zu unterscheiden zwischen der Kurzarbeitsbeihilfe und der Kurzarbeitsunterstützung.

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Artikel-Nr.
ARD 6695/16/2020

17.04.2020
Heft 6695/2020