Steuerrecht

Mitgabe von Verbindlichkeiten bei Einbringung von Beteiligungen nach Art III § 12 UmgrStG

Anton Schmidl

Das UmgrStG regelt in § 12 Abs 2 Z 3 die Einbringung von „Kapitalanteilen (...), wenn sie mindestens ein Viertel des gesamten Nennkapitals umfassen“1). Wie ist nun diese Bestimmung in Zusammenhang mit Einbringungen oder mit Steuerabspaltungen nach § 32 Abs 3 UmgrStG - diese Rechtsnorm bezieht sich ja wiederum auf Vermögen iSd obzitierten § 12 UmGrStG - zu sehen, wenn mit einem Kapitalanteil Verbindlichkeiten miteingebracht werden sollen?

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 227

01.07.1994
Heft 7/1994
Autor/in
Anton Schmidl
WP/StB Dr. Anton Schmidl ist Partner der SOT Süd-Ost Treuhand Wien und Klagenfurt, Univ. Lektor an der WU Wien und der Universität Klagenfurt sowie Mitglied des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der KWT und dort insbesondere auch in leitender Funktion in der SuB AG „going concern“.